Noch bevor wir beginnen wird in der Regel eine Geheimhaltungserklärung zwischen Ihnen und uns vereinbart und unterzeichnet. Das gibt Ihnen und uns Sicherheit zur Vertraulichkeit unserer Zusammenarbeit, ist jedoch nicht verpflichtend.
Der erste tatsächliche Schritt ist ein intensives Gespräch über die gewünschten Produkte. Je genauer Ihre Vorstellung darüber ist, desto besser – denn das Gesprächsergebnis wird in einer Produktentwicklungs-Matrix gemeinsam dokumentiert.
Gerne können Sie vorab an Hand der Entwicklungs-Matrix für Kosmetika bzw. der für ökologische Reiniger, die zu beantwortenden Fragen vorbereiten.
Der zweite Schritt ist ein maßgeschneidertes Angebot auf Grundlage der oben angeführten Produktentwicklungsmatrix.
Dieses Angebot gibt Ihnen Auskunft über
Der dritte Schritt ist die tatsächliche Entwicklung des Wunschproduktes im Labor und die anschliessende Produktion von Prototypen und Mustern. Diese werden nach Freigabe durch Sie oder einem 3 bis 6-monatigen Stabilitätstest unterzogen. Sind alle diese Schritte positiv abgeschlossen kann die eigentliche Produktion starten. Wenn Sie nicht selbst produzieren, sind wir Ihnen bei der Suche eines verlässlichen Lohnherstellers, in unserem Netzwerk, gerne behilflich.
Bitte um Beachtung bei Kosmetikproduktionen:
Sie, als Inverkehrbringer, von Kosmetika müssen den Bestimmungen der Europäischen-Kosmetik-Verordnung VO (EG) 1223/2009 Folge leisten und nachfolgende Nachweise erbringen:
Diese Dienstleistungen bieten wir nicht an, wir können Sie aber bei der administrativen Abarbeitung gerne unterstützen.
Nachfolgend finden Sie die Europäische-Kosmetik-Verordnung VO (EG) 1223/2009 zum Download.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und bitten Sie um Verständnis, dass wir nur Anfragen von bestehenden Unternehmen mit vollständiger Anschrift, Ansprechpartner und gültiger UID-Nr. bearbeiten und beantworten.
Ihre einzigartige Idee liegt uns am Herzen, deswegen versenden wir auch keine Kataloge und geben auch keine Pauschalpreise ab.